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Recht

Arbeitnehmerüberlassung in Therapiepraxen: Zeitarbeit in Physio, Ergo und Logo im Vergleich zur Festanstellung

Was das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verlangt, was eine Leihkraft im Vergleich zur Festanstellung kostet und wann Zeitarbeit für Therapiepraxen sinnvoll ist.

Hier geht es um Zeitarbeit nach dem AÜG. Freie Mitarbeit ist ein anderes Modell mit eigenen Risiken, siehe Freie Mitarbeiter in der Physiotherapie. Wie du dauerhaft Personal gewinnst, steht in Therapeuten einstellen.

So funktioniert Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Arbeitnehmerüberlassung gibt es drei Beteiligte. Der Verleiher, also das Zeitarbeitsunternehmen, stellt den Therapeuten an und zahlt sein Gehalt. Die Praxis als Entleiher setzt ihn ein, gibt ihm im Alltag Weisungen und zahlt dem Verleiher einen Stundensatz. Zwischen Praxis und Therapeut besteht kein Arbeitsvertrag.

Was das Gesetz verlangt

RegelInhaltGrundlage
ErlaubnisDer Verleiher braucht eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung§ 1 Abs. 1 AÜG
Bezeichnung und KonkretisierungDer Vertrag muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet und die Leihkraft vorher benannt sein§ 1 Abs. 1 AÜG
HöchstdauerDieselbe Leihkraft höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate in derselben Praxis, Unterbrechungen bis drei Monate werden angerechnet§ 1 Abs. 1b AÜG
Equal PayGrundsätzlich gleiche Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Beschäftigte der Praxis§ 8 Abs. 1 AÜG
Abweichung per TarifvertragBeim Entgelt in den ersten neun Monaten möglich, längstens 15 Monate mit Stufenregelung§ 8 Abs. 4 AÜG

Was Zeitarbeit im Vergleich kostet

Der Verleiher muss aus seinem Stundensatz das Gehalt der Leihkraft, die Sozialversicherung, Urlaubs- und Krankheitszeiten, Verwaltung und seine Marge finanzieren. Der Stundensatz liegt deshalb deutlich über den Personalkosten einer eigenen Festanstellung. Die genaue Höhe ist anbieterabhängig.

Festanstellung: 3.773 € brutto plus rund 21 Prozent Arbeitgeberanteil, 1.920 Arbeitsstunden im Jahr, Herleitung im Artikel Umsatz pro Stunde in der Physiotherapie. Der Stundensatz von 45 € ist eine Annahme zur Veranschaulichung, keine Marktangabe. Hol dir konkrete Angebote ein.
Je ArbeitsstundeFestanstellungZeitarbeit, Beispielannahme
Kosten für die Praxisrund 28,50 €45,00 €
Umsatz je Arbeitsstunde im Branchenschnittrund 60 €rund 60 €
Bleibt für Miete, Rezeption, Material und Inhaberrund 31,50 €rund 15 €

Selbst mit einem vergleichsweise moderaten Stundensatz halbiert sich in diesem Beispiel der Beitrag, den eine Therapeutenstunde zu den übrigen Kosten der Praxis leistet. Für einige Monate kann sich das trotzdem lohnen, wenn sonst Behandlungen ganz ausfallen. Als Dauerlösung trägt es sich für die meisten Praxen nicht.

Wann Zeitarbeit sinnvoll ist und wann nicht

Sinnvoll beiWenig sinnvoll bei
Elternzeit oder langer Krankheit im TeamDauerhaft fehlender Kapazität
Überbrückung bis zum Start einer neu eingestellten FachkraftEiner Stelle, die seit Monaten offen ist
Saisonalen Spitzen in Reha und KlinikKleinen Praxen mit knapper Marge
Kurzfristigem Ersatz, wenn Behandlungen sonst ausfallenDem Wunsch, das Team langfristig aufzubauen

Wer über Zeitarbeit nachdenkt, weil eine Stelle seit Monaten offen ist, löst damit meist nur das Symptom. Was eine offene Stelle tatsächlich kostet und wie du sie dauerhaft besetzt, steht in Kosten einer unbesetzten Stelle.

Besonderheiten in Therapiepraxen

  • Berufserlaubnis: Auch die Leihkraft braucht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Lass dir die Urkunde vor dem ersten Einsatz zeigen.
  • Zertifikate: Prüfe, ob die Leihkraft die Zertifikate hat, die deine Verordnungen verlangen, etwa MT oder MLD.
  • Abrechnung: Kläre vorab mit deinem Berufsverband oder deiner Abrechnungsstelle, welche Anforderungen für Leistungen von Leihkräften gelten.
  • Einarbeitung: Auch eine erfahrene Leihkraft braucht Zeit für Abläufe, Software und Dokumentation. Bei kurzen Einsätzen frisst das einen spürbaren Teil der Zeit.
  • Patientenbindung: Wechselnde Therapeuten können Patienten verunsichern. Plane Einsätze lieber länger und mit fester Person.

Die Leihkraft übernehmen

Manchmal passt eine Leihkraft so gut, dass die Praxis sie fest einstellen möchte. Das ist zulässig. Der Verleiher darf dafür eine angemessene Vergütung verlangen, wenn die Leihkraft vorher überlassen war. Prüfe die Übernahmeregelung deshalb schon vor Vertragsschluss, sonst wird aus der Überbrückung eine teure Einstellung.

Vier Wege im Vergleich

ZeitarbeitFreie MitarbeitPersonalvermittlungEigene Festanstellung mit Social Recruiting
Wer ist ArbeitgeberVerleiherNiemand, Werk- oder DienstvertragDie PraxisDie Praxis
KostenmodellStundensatz, anbieterabhängigMeist UmsatzbeteiligungProvision je Einstellung, anbieterabhängigFestes Honorar plus Werbebudget
Rechtliches RisikoGering bei gültiger ErlaubnisHoch, wenn eingegliedertGeringGering
Bindung ans TeamGeringGeringHochHoch
Geeignet fürÜberbrückungSonderfälleEinzelne StellenDauerhafte Besetzung, auch mehrere Stellen

Häufige Fragen

Ja, wenn der Verleiher eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat und der Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet ist. Die Leihkraft braucht die Berufserlaubnis. Welche Anforderungen für die Abrechnung gelten, klärst du vorab mit Verband oder Abrechnungsstelle.

Quellen und Datenstand

  1. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, § 1Erlaubnispflicht, ausdrückliche Bezeichnung und Konkretisierung, Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.
  2. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, § 8Gleichstellungsgrundsatz, Abweichung per Tarifvertrag in den ersten neun Monaten, längstens 15 Monate.
  3. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, § 9 und § 10Unwirksamkeit und Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher, angemessene Vergütung bei Übernahme.
  4. ETL-Eckdatenstudie 2026 via physio.deGehalt erfahrener Neueinstellungen 3.773 €, Umsatz je Vollzeitkraft 115.200 € als Grundlage der Vergleichsrechnung.
  5. HinweisDer Stundensatz für Zeitarbeit in der Vergleichsrechnung ist eine Annahme zur Veranschaulichung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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