Was beschlossen wurde
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, kurz GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz oder GKV-Spargesetz. Die Abstimmung endete mit 319 zu 286 Stimmen bei vier Enthaltungen, der Bundesrat stimmte am selben Tag zu. Am 30. Juli 2026 ist das Gesetz in Kraft getreten, einzelne Regelungen gelten erst ab 2027.
Die Bundesregierung begründet das Gesetz mit stark gestiegenen Ausgaben der Krankenkassen. Für 2027 rechnet sie ohne Gegenmaßnahmen mit einer Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro, bis 2030 mit bis zu rund 40 Milliarden Euro. Das Paket soll die Kassen 2027 um rund 16,3 Milliarden Euro entlasten und betrifft nahezu alle Bereiche: Krankenhäuser, Pharmaindustrie, Ärzte, Apotheken, Versicherte, Arbeitgeber und eben auch die Heilmittelerbringer.
Die drei Änderungen für Physiotherapiepraxen
| Regelung | Was gilt | Ab wann |
|---|---|---|
| Grundlohnbindung | Vergütungssteigerungen höchstens in Höhe der Grundlohnrate, 2027 bis 2029 zusätzlich minus ein Prozentpunkt | Ab der Vergütungsrunde 2027 |
| Zuzahlung | 15 € statt 10 € je Verordnung, weiterhin 10 Prozent der Behandlungskosten, unter 18 Jahren zuzahlungsfrei | 1. Januar 2027 |
| Blankoverordnung | Mehraufwandspauschale entfällt, Bestandsschutz für bereits begonnene Versorgungen | Seit 30. Juli 2026 |
Grundlohnbindung: was sie konkret bedeutet
Die Grundlohnrate beschreibt, wie stark die beitragspflichtigen Einnahmen der Kassenmitglieder steigen. Bis 2017 durften Heilmittelpreise grundsätzlich nicht stärker steigen als diese Rate. Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz 2017 und dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 hat der Gesetzgeber die Bindung gelockert und dann aufgehoben, um die Vergütung an die tatsächlichen Kosten anzunähern. Laut Rebmann Research stieg die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen seitdem im Schnitt um rund 10 Prozent pro Jahr, die Grundlohnsumme nur um 3,4 Prozent.
Diese Phase ist vorbei. Für die Verhandlungen 2027 dürfen die Preise nach Angaben von Rebmann Research auf Basis einer Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums vom September 2026 im Schnitt höchstens um 3,42 Prozent steigen. Zum Vergleich: Zum 1. Januar 2026 stieg die GKV-Vergütung in der Physiotherapie um 2,49 Prozent. Kurzfristig ist der Deckel also nicht automatisch niedriger als die letzte Erhöhung. Entscheidend ist die längere Sicht.
| Jahr | Umsatz (Preise plus 3 %) | Kosten (plus 4 %) | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Ausgangsjahr | 400.000 € | 340.000 € | 60.000 € |
| Jahr 1 | 412.000 € | 353.600 € | 58.400 € |
| Jahr 2 | 424.360 € | 367.744 € | 56.616 € |
| Jahr 3 | 437.091 € | 382.454 € | 54.637 € |
Zuzahlung: was sich für Patienten ändert
Ab 1. Januar 2027 zahlen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren 15 statt 10 Euro je Verordnung. Der Anteil von 10 Prozent der Behandlungskosten bleibt unverändert. Die gelegentlich genannte Zahl von 15 Prozent steht nicht im beschlossenen Gesetz. Kinder und Jugendliche bleiben zuzahlungsfrei, die Belastungsgrenzen von 2 Prozent der Bruttoeinnahmen und 1 Prozent bei chronisch Kranken gelten weiter.
| Beispiel: Verordnung im Wert von 400 € | Bis 31.12.2026 | Ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Pauschale je Verordnung | 10 € | 15 € |
| 10 Prozent der Behandlungskosten | 40 € | 40 € |
| Zuzahlung gesamt | 50 € | 55 € |
Für die Praxis ändert sich vor allem die Kommunikation an der Anmeldung. Wer dem Team jetzt eine klare Sprachregelung mitgibt und auf die Belastungsgrenze hinweist, vermeidet, dass der Unmut über die Politik bei der Rezeption landet.
Blankoverordnung ohne Mehraufwandspauschale
In der Physiotherapie gibt es die Blankoverordnung seit 1. November 2024 für ausgewählte Schulterindikationen. Die Ärztin verordnet, die Physiotherapeutin entscheidet über Auswahl, Frequenz und Menge der Behandlungen. Für diesen Mehraufwand gab es eine eigene Pauschale. Sie ist mit dem Gesetz entfallen, für bereits begonnene Versorgungen gilt Bestandsschutz. Die Heilmittelverbände haben widersprochen, weil die Verantwortung bleibt und die Evaluation der Versorgungsform noch läuft. Für Praxen heißt das: Blankoverordnungen bleiben fachlich interessant, sollten aber neu kalkuliert werden.
Wie Regierung und Verbände argumentieren
| Bundesregierung | Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) |
|---|---|
| Ausgaben der Kassen sollen sich an den Einnahmen orientieren | Rückkehr in eine Phase struktureller Unterfinanzierung |
| Alle Bereiche des Gesundheitswesens sollen einen Beitrag leisten | Heilmittel hätten wegen der Gehaltslücke zum TVöD ausgenommen werden sollen |
| Stabile Beiträge entlasten Versicherte und Arbeitgeber | Zwischen 2003 und 2017 habe die Grundlohnbindung den Fachkräftemangel deutlich verschärft |
| Planungssicherheit für die kommenden Jahre | Wohnortnahe Versorgung und Praxen seien gefährdet |
Was Praxen jetzt tun können
- 01Deckungsbeitrag je Behandlung kennen
Wer weiß, was eine Einheit nach Personal-, Raum- und Sachkosten bringt, erkennt früh, wo die Marge kippt.
- 02Ausfälle senken
Erinnerungen per SMS, eine Nachrückliste und klare Absageregeln füllen Lücken, die sonst ohne Umsatz bleiben.
- 03Selbstzahlerleistungen ausbauen
Privat- und Selbstzahlerleistungen wie Präventionskurse, Training oder betriebliches Gesundheitsmanagement unterliegen nicht der GKV-Grundlohnbindung.
- 04Abläufe entlasten
Online-Terminbuchung, digitale Rezeptprüfung und Dokumentationsvorlagen sparen Zeit an der Rezeption und im Team.
- 05Behandlungskapazität aufbauen
Wenn der Preis begrenzt ist, wächst die Praxis über mehr Behandlungen. Dafür braucht es Therapeuten.
- 06Das Team halten
Jede verhinderte Kündigung spart Monate ohne Umsatz und die Kosten einer Neubesetzung.
Warum du um Mitarbeiter nicht herumkommst
Der Umsatz einer Kassenpraxis ergibt sich aus Preis mal Menge. Den Preis verhandeln die Verbände mit dem GKV-Spitzenverband, und er ist ab 2027 gedeckelt. Die Menge bestimmt die Praxis selbst, und sie hängt direkt an den Therapeutenstunden. Die Nachfrage ist da: Physiotherapie ist laut Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit der Spezialistenberuf mit dem stärksten Engpass, gemeldete Stellen blieben im Median 168 Tage offen, und viele Praxen führen Wartelisten. Wer wächst oder auch nur sein Niveau halten will, braucht deshalb Therapeuten.
| Therapeuten in Vollzeit | Fixkosten pro Monat | Fixkosten je Therapeut |
|---|---|---|
| 4 | 8.000 € | 2.000 € |
| 5 | 8.000 € | 1.600 € |
| 6 | 8.000 € | rund 1.333 € |
Umgekehrt kostet jede unbesetzte Stelle. Realistisch gerechnet, mit Urlaub, Krankheit und 85 Prozent Auslastung, fehlen pro Monat rund 3.000 bis 3.500 Euro Deckungsbeitrag, die Herleitung steht im Artikel Kosten einer unbesetzten Stelle. Und die Inhaberin oder der Inhaber kann die Lücke nicht dauerhaft selbst füllen.
Checkliste für 2027
- Anmeldung vorbereiten: Sprachregelung für die neue Rezeptgebühr von 15 €, Hinweis auf die Belastungsgrenze.
- Abrechnung prüfen: Praxissoftware und Abrechnungsstelle auf die neue Zuzahlung zum 1. Januar 2027 einstellen.
- Blankoverordnungen neu kalkulieren: Aufwand ohne Mehraufwandspauschale gegen den Nutzen stellen.
- Kosten und Preise gegenüberstellen: Personal, Miete, Energie und Software je Behandlung berechnen.
- Personalplanung starten: Offene oder absehbare Stellen jetzt angehen, nicht erst bei Bedarf. Der Median von 168 Tagen gilt für gemeldete Stellen, viele dauern länger.
- Gehaltsrunde planen: Gespräche an den Vergütungsabschluss 2027 koppeln und offen kommunizieren, was beim Team ankommt.
Der Weg des Gesetzes
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 30. März 2026 | Finanzkommission Gesundheit legt ihre Empfehlungen vor |
| 16. April 2026 | Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums |
| 29. April 2026 | Kabinettsbeschluss |
| 10. Juli 2026 | Beschluss in Bundestag und Bundesrat |
| 30. Juli 2026 | Inkrafttreten, Mehraufwandspauschale der Blankoverordnung entfällt |
| September 2026 | Bekanntmachung des BMG zur Veränderungsrate, laut Rebmann Research maximal 3,42 Prozent für 2027 |
| 1. Januar 2027 | Rezeptgebühr steigt auf 15 € |
| 2027 bis 2029 | Abschlag von einem Prozentpunkt auf die Grundlohnrate |
Gilt das auch für Ergo und Logo?
Ja. Grundlohnbindung und höhere Rezeptgebühr betreffen alle Heilmittelbereiche. Die Blankoverordnung gibt es bisher nur in Ergo- und Physiotherapie. Was die Lage für die Nachbarberufe bedeutet, steht in Fachkräftemangel Ergotherapie und Fachkräftemangel Logopädie.
Häufige Fragen
Gemeint ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen haben. Es soll die Krankenkassen 2027 um rund 16,3 Milliarden Euro entlasten und betrifft nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens, darunter auch die Heilmittelerbringer.
Quellen und Datenstand
- therapeutenonline.de: GKV-Spargesetz beschlossen, was das Gesetz für Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie bedeutet (Juli 2026)Abstimmungsergebnis, Grundlohnrate minus ein Prozentpunkt 2027 bis 2029, Zuzahlung 15 € plus 10 Prozent, Blankoverordnung, Position des SHV.
- buchner: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, was ändert sich für Heilmittelpraxen?Inkrafttreten am 30. Juli 2026, Wegfall der Pauschale mit Bestandsschutz, keine Kürzung bestehender Vergütungen.
- Rebmann Research: Spargesetz trifft auch Physiotherapeuten (29.09.2026)Maximal 3,42 Prozent Preissteigerung 2027 laut BMG-Bekanntmachung, Vergütungsentwicklung seit 2017 im Vergleich zur Grundlohnsumme.
- Haufe: Bundesrat billigt GKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzBegründung der Bundesregierung, Deckungslücke 15,3 Mrd. € 2027 und rund 40 Mrd. € bis 2030.
- AOK Gesundheitspolitik: Regierung segnet Sparpaket abEntlastung der GKV um rund 16,3 Mrd. € im Jahr 2027.
- IFK: SHV warnt, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet die Versorgung mit Heilmitteln (09.07.2026)Position des Spitzenverbands der Heilmittelverbände zu Unterfinanzierung und Fachkräftemangel.
- IFK-Magazin physiotherapie 1/2026Vergütungserhöhung in der GKV um 2,49 Prozent zum 1. Januar 2026.
- up|unternehmen praxis: Engpassanalyse 2025 (09.10.2026)Physiotherapie 2025: Engpasswert 2,8, Vakanzzeit 168 Tage (Median), Datenbasis Bundesagentur für Arbeit, nur gemeldete Stellen.
- Hinweis zu den RechenbeispielenPraxisergebnis, Fixkosten und Zuzahlung sind Beispiele mit angenommenen Werten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.