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Ausland

Visum für Physiotherapeuten aus dem Ausland: Checkliste für Arbeitgeber

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Zustimmung der Bundesagentur und Vorabzustimmung: was du als Arbeitgeber tust, in welcher Reihenfolge und was es kostet.

Hier geht es um Visum und Einreise aus Drittstaaten aus Sicht des Arbeitgebers. Wie die Anerkennung funktioniert, steht in Defizitbescheid und Anpassungslehrgang, ob sich der Auslandsweg überhaupt lohnt, in Physiotherapeuten aus dem Ausland einstellen.

Wer ein Visum braucht und wer nicht

HerkunftVisum nötig?Anerkennung nötig?
EU, EWR, SchweizNein, FreizügigkeitJa, für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Drittstaaten, z. B. Türkei, Philippinen, Indien, BrasilienJa, Visum zur ErwerbstätigkeitJa, und sie bestimmt, welches Visum möglich ist

Für Physiotherapeuten aus Drittstaaten gibt es zwei typische Wege. Ist die Ausbildung gleichwertig und die Berufserlaubnis in Aussicht, kommt ein Aufenthaltstitel als Fachkraft mit Berufsausbildung in Frage. Stellt die Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede fest, führt der Weg über einen Aufenthalt für eine Anpassungsmaßnahme nach § 16d Aufenthaltsgesetz. Welcher Weg passt, entscheidet sich also erst mit dem Anerkennungsbescheid.

Zwei Behörden, zwei Zustimmungen

Viele Arbeitgeber verwechseln die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mit der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde. Es sind zwei verschiedene Schritte.

Zustimmung der Bundesagentur für ArbeitVorabzustimmung der Ausländerbehörde
Was geprüft wirdOb Gehalt und Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer inländischer Beschäftigter entsprechenOb alle Voraussetzungen für das Visum vorliegen, inklusive Anerkennung und BA-Zustimmung
Wer sie einholtIm beschleunigten Verfahren die Ausländerbehörde, sonst die AuslandsvertretungDie Ausländerbehörde im beschleunigten Verfahren
FristGilt als erteilt, wenn die BA im beschleunigten Verfahren nicht innerhalb einer Woche reagiert, sonst nach zwei WochenUnverzüglich, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind
Was du beiträgstDie Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit Gehalt, Arbeitszeit und TätigkeitVollmacht, Vereinbarung, vollständige Unterlagen

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren in sieben Schritten

  1. 01
    Vollmacht der Fachkraft einholen

    Die Fachkraft bevollmächtigt dich, das Verfahren für sie zu führen. Muster gibt es bei den Ausländerbehörden.

  2. 02
    Ausländerbehörde kontaktieren

    Zuständig ist meist eine zentrale Ausländerbehörde des Bundeslandes, in dem deine Praxis liegt. Lass dich beraten, bevor du Unterlagen sammelst.

  3. 03
    Vereinbarung abschließen

    Darin stehen deine Pflichten, die nötigen Nachweise und die Fristen. Mit Abschluss wird die Gebühr von 411 Euro fällig.

  4. 04
    Anerkennung läuft an

    Die Ausländerbehörde leitet das Anerkennungsverfahren ein. Die zuständige Stelle soll innerhalb von zwei Monaten nach vollständigen Unterlagen entscheiden.

  5. 05
    Bundesagentur prüft die Arbeitsbedingungen

    Grundlage ist deine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Reagiert die BA nicht innerhalb einer Woche, gilt die Zustimmung als erteilt.

  6. 06
    Vorabzustimmung erhalten

    Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zum Visum. Du leitest sie an die Fachkraft weiter.

  7. 07
    Visum bei der Auslandsvertretung

    Die Fachkraft bekommt innerhalb von drei Wochen einen Termin, über den vollständigen Antrag wird in der Regel innerhalb von drei Wochen entschieden.

Unterlagen, die du bereitstellst

UnterlageHinweis
Vollmacht der FachkraftGegebenenfalls Untervollmacht, wenn ein Dienstleister das Verfahren führt
Erklärung zum BeschäftigungsverhältnisFormular der Bundesagentur, mit Gehalt, Wochenstunden und Tätigkeit
Arbeitsvertrag oder verbindliches AngebotGehalt mindestens auf dem Niveau vergleichbarer Beschäftigter
Farbkopie des ReisepassesGültigkeit prüfen
Ausbildungsnachweise mit ÜbersetzungZeugnis, Fächer- und Stundennachweis, oft beglaubigt
AnerkennungsbescheidFalls schon vorhanden
SprachnachweisFür die Berufserlaubnis, häufig B2

Was es kostet

Gebühren laut Make it in Germany und Landeshauptstadt München. Stand November 2026.
PostenBetrag
Gebühr beschleunigtes Fachkräfteverfahren411 €, auch bei Ablehnung nicht erstattet
Visumgebühr75 €
Anerkennungsverfahrenje nach Bundesland
Übersetzungen und Beglaubigungenje nach Umfang
Sprachkurs bis zum geforderten Niveauje nach Ausgangsniveau
Vermittlungsagentur, falls beauftragtanbieterabhängig, oft mehrere tausend Euro

Beschleunigt oder regulär?

Reguläres VerfahrenBeschleunigtes Fachkräfteverfahren
Wer beantragtDie Fachkraft bei der AuslandsvertretungDer Arbeitgeber mit Vollmacht bei der Ausländerbehörde
Kosten für den ArbeitgeberKeine Verfahrensgebühr411 €
FristenKeine festen Fristen für den VisumterminTermin in drei Wochen, Entscheidung in der Regel in drei Wochen
SteuerungLiegt bei der FachkraftLiegt beim Arbeitgeber, mit festem Ansprechpartner
Sinnvoll, wennDie Fachkraft schon gut vorbereitet ist und Zeit keine große Rolle spieltDu den Prozess selbst im Griff haben willst und Wartezeiten bei der Auslandsvertretung lang sind

Realistischer Zeitplan

Die gesetzlichen Fristen klingen schnell, gelten aber jeweils erst ab vollständigen Unterlagen. In der Praxis bestimmen drei Dinge die Dauer: wie schnell übersetzte und beglaubigte Unterlagen vorliegen, ob die Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede feststellt und wann das geforderte Sprachniveau erreicht ist. Plane deshalb eher in Monaten als in Wochen und rechne mit einem Jahr oder mehr, wenn ein Anpassungslehrgang nötig wird.

Was nach der Einreise kommt

  • Anmeldung beim Bürgeramt und Termin bei der Ausländerbehörde für den Aufenthaltstitel
  • Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung, bevor die erste Behandlung stattfindet
  • Anmeldung zur Sozialversicherung und Nachweis zum Masernschutz
  • Wohnung, Bankkonto, Sprachkurs, Ansprechperson im Team
  • Bei Arbeitgeberwechsel oder geänderten Bedingungen vorher mit der Ausländerbehörde klären

Häufige Fragen

Die Gebühr beträgt 411 Euro und wird mit Abschluss der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde fällig. Sie wird auch bei einer Ablehnung nicht erstattet. Dazu kommen 75 Euro Visumgebühr, Gebühren für die Anerkennung sowie Übersetzungen.

Quellen und Datenstand

  1. Aufenthaltsgesetz, § 81a Beschleunigtes FachkräfteverfahrenAntrag durch den Arbeitgeber mit Vollmacht, Vereinbarung, Aufgaben der Ausländerbehörde, Vorabzustimmung.
  2. Beschäftigungsverordnung, § 36Zustimmungsfiktion nach zwei Wochen, im beschleunigten Verfahren nach einer Woche, Vorabprüfung nach Abs. 3.
  3. Aufenthaltsgesetz, § 16dAufenthalt für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
  4. Make it in Germany: Das beschleunigte FachkräfteverfahrenAblauf für Arbeitgeber, Gebühr 411 Euro, Fristen für Anerkennungsstelle, Bundesagentur und Auslandsvertretung.
  5. Landeshauptstadt München: Beschleunigtes FachkräfteverfahrenGebühren, Visumgebühr 75 Euro, Unterlagenliste.
  6. HinweisAllgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten und Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, kläre den Einzelfall mit der Ausländerbehörde.

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