Wer ein Visum braucht und wer nicht
| Herkunft | Visum nötig? | Anerkennung nötig? |
|---|---|---|
| EU, EWR, Schweiz | Nein, Freizügigkeit | Ja, für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Drittstaaten, z. B. Türkei, Philippinen, Indien, Brasilien | Ja, Visum zur Erwerbstätigkeit | Ja, und sie bestimmt, welches Visum möglich ist |
Für Physiotherapeuten aus Drittstaaten gibt es zwei typische Wege. Ist die Ausbildung gleichwertig und die Berufserlaubnis in Aussicht, kommt ein Aufenthaltstitel als Fachkraft mit Berufsausbildung in Frage. Stellt die Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede fest, führt der Weg über einen Aufenthalt für eine Anpassungsmaßnahme nach § 16d Aufenthaltsgesetz. Welcher Weg passt, entscheidet sich also erst mit dem Anerkennungsbescheid.
Zwei Behörden, zwei Zustimmungen
Viele Arbeitgeber verwechseln die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mit der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde. Es sind zwei verschiedene Schritte.
| Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit | Vorabzustimmung der Ausländerbehörde | |
|---|---|---|
| Was geprüft wird | Ob Gehalt und Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer inländischer Beschäftigter entsprechen | Ob alle Voraussetzungen für das Visum vorliegen, inklusive Anerkennung und BA-Zustimmung |
| Wer sie einholt | Im beschleunigten Verfahren die Ausländerbehörde, sonst die Auslandsvertretung | Die Ausländerbehörde im beschleunigten Verfahren |
| Frist | Gilt als erteilt, wenn die BA im beschleunigten Verfahren nicht innerhalb einer Woche reagiert, sonst nach zwei Wochen | Unverzüglich, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind |
| Was du beiträgst | Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit Gehalt, Arbeitszeit und Tätigkeit | Vollmacht, Vereinbarung, vollständige Unterlagen |
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren in sieben Schritten
- 01Vollmacht der Fachkraft einholen
Die Fachkraft bevollmächtigt dich, das Verfahren für sie zu führen. Muster gibt es bei den Ausländerbehörden.
- 02Ausländerbehörde kontaktieren
Zuständig ist meist eine zentrale Ausländerbehörde des Bundeslandes, in dem deine Praxis liegt. Lass dich beraten, bevor du Unterlagen sammelst.
- 03Vereinbarung abschließen
Darin stehen deine Pflichten, die nötigen Nachweise und die Fristen. Mit Abschluss wird die Gebühr von 411 Euro fällig.
- 04Anerkennung läuft an
Die Ausländerbehörde leitet das Anerkennungsverfahren ein. Die zuständige Stelle soll innerhalb von zwei Monaten nach vollständigen Unterlagen entscheiden.
- 05Bundesagentur prüft die Arbeitsbedingungen
Grundlage ist deine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Reagiert die BA nicht innerhalb einer Woche, gilt die Zustimmung als erteilt.
- 06Vorabzustimmung erhalten
Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zum Visum. Du leitest sie an die Fachkraft weiter.
- 07Visum bei der Auslandsvertretung
Die Fachkraft bekommt innerhalb von drei Wochen einen Termin, über den vollständigen Antrag wird in der Regel innerhalb von drei Wochen entschieden.
Unterlagen, die du bereitstellst
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Vollmacht der Fachkraft | Gegebenenfalls Untervollmacht, wenn ein Dienstleister das Verfahren führt |
| Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis | Formular der Bundesagentur, mit Gehalt, Wochenstunden und Tätigkeit |
| Arbeitsvertrag oder verbindliches Angebot | Gehalt mindestens auf dem Niveau vergleichbarer Beschäftigter |
| Farbkopie des Reisepasses | Gültigkeit prüfen |
| Ausbildungsnachweise mit Übersetzung | Zeugnis, Fächer- und Stundennachweis, oft beglaubigt |
| Anerkennungsbescheid | Falls schon vorhanden |
| Sprachnachweis | Für die Berufserlaubnis, häufig B2 |
Was es kostet
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Gebühr beschleunigtes Fachkräfteverfahren | 411 €, auch bei Ablehnung nicht erstattet |
| Visumgebühr | 75 € |
| Anerkennungsverfahren | je nach Bundesland |
| Übersetzungen und Beglaubigungen | je nach Umfang |
| Sprachkurs bis zum geforderten Niveau | je nach Ausgangsniveau |
| Vermittlungsagentur, falls beauftragt | anbieterabhängig, oft mehrere tausend Euro |
Beschleunigt oder regulär?
| Reguläres Verfahren | Beschleunigtes Fachkräfteverfahren | |
|---|---|---|
| Wer beantragt | Die Fachkraft bei der Auslandsvertretung | Der Arbeitgeber mit Vollmacht bei der Ausländerbehörde |
| Kosten für den Arbeitgeber | Keine Verfahrensgebühr | 411 € |
| Fristen | Keine festen Fristen für den Visumtermin | Termin in drei Wochen, Entscheidung in der Regel in drei Wochen |
| Steuerung | Liegt bei der Fachkraft | Liegt beim Arbeitgeber, mit festem Ansprechpartner |
| Sinnvoll, wenn | Die Fachkraft schon gut vorbereitet ist und Zeit keine große Rolle spielt | Du den Prozess selbst im Griff haben willst und Wartezeiten bei der Auslandsvertretung lang sind |
Realistischer Zeitplan
Die gesetzlichen Fristen klingen schnell, gelten aber jeweils erst ab vollständigen Unterlagen. In der Praxis bestimmen drei Dinge die Dauer: wie schnell übersetzte und beglaubigte Unterlagen vorliegen, ob die Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede feststellt und wann das geforderte Sprachniveau erreicht ist. Plane deshalb eher in Monaten als in Wochen und rechne mit einem Jahr oder mehr, wenn ein Anpassungslehrgang nötig wird.
Was nach der Einreise kommt
- Anmeldung beim Bürgeramt und Termin bei der Ausländerbehörde für den Aufenthaltstitel
- Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung, bevor die erste Behandlung stattfindet
- Anmeldung zur Sozialversicherung und Nachweis zum Masernschutz
- Wohnung, Bankkonto, Sprachkurs, Ansprechperson im Team
- Bei Arbeitgeberwechsel oder geänderten Bedingungen vorher mit der Ausländerbehörde klären
Häufige Fragen
Die Gebühr beträgt 411 Euro und wird mit Abschluss der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde fällig. Sie wird auch bei einer Ablehnung nicht erstattet. Dazu kommen 75 Euro Visumgebühr, Gebühren für die Anerkennung sowie Übersetzungen.
Quellen und Datenstand
- Aufenthaltsgesetz, § 81a Beschleunigtes FachkräfteverfahrenAntrag durch den Arbeitgeber mit Vollmacht, Vereinbarung, Aufgaben der Ausländerbehörde, Vorabzustimmung.
- Beschäftigungsverordnung, § 36Zustimmungsfiktion nach zwei Wochen, im beschleunigten Verfahren nach einer Woche, Vorabprüfung nach Abs. 3.
- Aufenthaltsgesetz, § 16dAufenthalt für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
- Make it in Germany: Das beschleunigte FachkräfteverfahrenAblauf für Arbeitgeber, Gebühr 411 Euro, Fristen für Anerkennungsstelle, Bundesagentur und Auslandsvertretung.
- Landeshauptstadt München: Beschleunigtes FachkräfteverfahrenGebühren, Visumgebühr 75 Euro, Unterlagenliste.
- HinweisAllgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten und Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, kläre den Einzelfall mit der Ausländerbehörde.